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Das Berufungsgericht des Zweiten Bezirks der Vereinigten Staaten bestätigte die Entscheidung eines untergeordneten Gerichts, eine Aktionärsklage gegen Credit Suisse im Zusammenhang mit deren Zusammenbruch abzuweisen, und entschied, dass der Fall in erster Linie mit der Schweiz in Verbindung steht und nicht vor amerikanischen Gerichten verhandelt werden sollte.
Die Richter des Zweiten Berufungsgerichts scheinen geneigt, die Abweisung einer Klage wegen Pflichtverletzung gegen Credit Suisse zu bestätigen. Ein Richter deutete an, dass die Einreichung der Klage in New York „fast schon nach Forum Shopping riecht“, und äußerte sich skeptisch gegenüber der Wahl des Gerichtsstands durch die Kläger.